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Der Gläubigerschutz beim Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz
Der im 5. Buch des Umwandlungsgesetzes geregelte Formwechsel ist durch das Identitätsprinzip gekennzeichnet. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers wechselt der Rechtsträger allein sein Rechtskleid. Dennoch werden aufgrund der Änderung der Haftungsverfassung des Rechtsträgers die Interessen der Gläubiger tangiert. Die Arbeit setzt sich zunächst mit der Rechtsnatur des Formwechsels und dessen Wirkungen auseinander. Anschließend werden die einzelnen Mechanismen des Umwandlungsgesetzes zum ...

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